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Bedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für Mietverträge bei Online-Buchungen
1. Zweck der Vermietung, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Durch Klicken auf die Schaltfläche „Reservierung“ bestätigt der Mieter, dass er im Besitz seiner vollen Geschäftsfähigkeit ist (und mindestens 18 Jahre alt ist) und gemäß den Gesetzen seines Wohnsitzlandes rechtsgültige Verträge abschließen kann.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Unterkunft nur von der bei der Buchung angegebenen Anzahl von Personen bewohnt werden darf. Die Untervermietung, die Übertragung des Mietverhältnisses oder die Überlassung der Unterkunft an andere Personen als die im Vertrag namentlich genannten Mitbewohner sind ausgeschlossen (siehe hierzu auch Ziffer 8).
2. Kosten
Die Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung usw.) sowie die Kurtaxe sind im Mietpreis enthalten.
3. Kaution
Eine Kaution ist erforderlich. Diese ist im Vertrag angegeben. Die Kaution dient zur Deckung der Nebenkosten und Reinigungskosten (nachträglich) sowie von Schäden/Schadensersatzansprüchen usw.
Die Kaution wird am Ende des Mietvertrags abgerechnet. Kann der durch die Kaution zu deckende Betrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden oder weigert sich der Mieter, ihn zu zahlen, kann der Eigentümer bzw. der im Namen des Eigentümers handelnde Verwalter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten. In diesem Fall erstellt der Verwalter eine Abrechnung für den Mieter, sobald der Betrag endgültig feststeht, und zahlt/überweist dem Mieter einen eventuellen Restbetrag, wobei die Überweisungsgebühren zu Lasten des Mieters gehen. Der Restbetrag zugunsten des Eigentümers ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung durch den Mieter zu zahlen (alle Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters, „OUR-Zahlung”). Die Forderung des Eigentümers ist nicht auf den Betrag der Kaution beschränkt.
4. Ankunft, Übergabe des Mietobjekts, Reklamationen
Die Mietsache wird dem Mieter in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Werden bei der Übergabe der Mietsache Schäden festgestellt oder ist das Inventar unvollständig, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Verwalter zu melden. Andernfalls gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände verspätet oder gar nicht in Besitz nimmt, ist der gesamte Mietpreis fällig. Der Mieter ist verpflichtet, pünktlich zu erscheinen. Er haftet auch für eventuelle Verspätungen (Staus, gesperrte Strassen usw.). Wenn er aus dem Ausland anreist, muss sich der Mieter rechtzeitig über die Einreisebestimmungen in die Schweiz informieren.
Der Verwalter ist berechtigt, von den Personen einen Ausweis zur Überprüfung ihrer Identität zu verlangen. Personen, deren Name nicht namentlich im Mietvertrag aufgeführt ist, können des Hauses verwiesen werden. Die Miete bleibt in voller Höhe fällig.
5. Mitbewohner und Gäste
Der Mieter sorgt dafür, dass seine Mitbewohner und Gäste die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen einhalten, und übernimmt dafür die Verantwortung.
6. Sorgfältige Verwendung
Die gemietete Sache darf höchstens von der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen (einschließlich Kinder unter 16 Jahren) bewohnt werden. Haustiere (insbesondere Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind verboten.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf die anderen Bewohner des Gebäudes und Nachbarn zu nehmen. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Verwalter zu melden.
Die Übertragung des Mietverhältnisses, die Untervermietung oder die Überlassung an Personen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sind verboten (siehe auch Ziffer 8).
Verstoßen der Mieter, seine Mitbewohner oder Gäste schwerwiegend gegen die Verpflichtung zur sorgfältigen Nutzung oder wird die Wohnung von mehr Personen bewohnt als vertraglich vereinbart, kann der Verwalter nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung den Vertrag ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung kündigen. In diesem Fall ist die Miete fällig. Weitere Ansprüche oder Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.
7. Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt muss in ordnungsgemäßem Zustand und fristgerecht mit sämtlichem Inventar zurückgegeben werden. Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, der Mieter ist jedoch verpflichtet, die Küchengeräte sowie das Geschirr, das Besteck und den Kühlschrank zu reinigen.
Wird das Mietobjekt ungereinigt oder unzureichend gereinigt zurückgegeben, kann der Verwalter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Eigentümer Schäden an der Ausstattung und fehlende Inventargegenstände usw. zu ersetzen.
8. Stornierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts
Der Mieter kann den Vertrag jederzeit unter folgenden Bedingungen kündigen:
Aufenthalte von weniger als 28 Nächten:
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Volle Rückerstattung bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung, wenn das Anreisedatum in 14 Tagen oder mehr liegt.
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50 % Rückerstattung bei Stornierungen, die mindestens 7 Tage vor dem Ankunftsdatum erfolgen.
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Keine Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 7 Tagen vor dem Ankunftsdatum erfolgen.
Aufenthalt von 28 Nächten und mehr:
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Volle Rückerstattung bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 28 Tage vor der Ankunft.
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Nach Ablauf dieser Frist sind die ersten 30 Tage des Aufenthalts nicht erstattungsfähig.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Eingang der Stornierungsmitteilung beim Verwalter während der normalen Bürozeiten zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (bei Ankunft an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen gilt der nächste Werktag; es gelten die Feiertagsregelungen und die Zeitzone des (Wohnsitz-)Sitzes des Verwalters.
Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet, Fax usw. oder auf dem Anrufbeantworter. Der Mieter hat nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss zahlungsfähig sein und vom Verwalter genehmigt werden. Der Verwalter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Er übernimmt den Vertrag zu denselben Bedingungen. Der Mieter und der Ersatzmieter haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Miete.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts oder Aussetzung der Mietzahlung bleibt die gesamte Miete fällig. Der Mieter muss nachweisen, dass der Eigentümer das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.
Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, im Falle einer Kündigung des Mietvertrags, einer vorzeitigen Rückgabe des Mietobjekts oder einer Aussetzung der Mietzahlungen aktiv nach einem Ersatzmieter zu suchen.
9. Höhere Gewalt, unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände usw.
Wenn Fälle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Naturereignisse usw.), behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene oder unvermeidbare Ereignisse die Vermietung oder die Fortsetzung der Vermietung verhindern, kann (muss aber nicht) der Verwalter dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt unter Ausschluss von Ersatzansprüchen anbieten. Kann die Leistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden, wird der gezahlte Betrag oder der Teilbetrag für die nicht erbrachten Leistungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche zurückerstattet.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er selbst, seine Mitbewohner oder Gäste verursachen; ein Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach der Rückgabe des Mietobjekts festgestellt, haftet der Mieter ebenfalls, sofern der Eigentümer nachweisen kann, dass die Schäden vom Mieter (bzw. seinen Mitbewohnern oder Gästen) verursacht wurden.
11. Haftung des Eigentümers
Der Eigentümer ist für die Buchung und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verantwortlich. Die Haftung des Eigentümers ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen. Insbesondere ist seine Haftung ausgeschlossen für Handlungen und Unterlassungen des Mieters (einschließlich seiner Mitbewohner und Gäste), unvorhersehbare oder unvermeidbare Unterlassungen Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, die der Verwalter oder andere vom Eigentümer beauftragte Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder vermeiden konnten.
12. Versicherung
Die Eigentümer und der Mieter sind verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die die Haftpflicht abdeckt, die sie aufgrund des vorliegenden Mietvertrags übernehmen.
13. Datenschutz
Der Vermieter unterliegt dem Schweizer Datenschutzgesetz und behandelt die Daten gemäss dessen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften verarbeiten (oder gegebenenfalls durch ein Drittunternehmen verarbeiten lassen) und sie, falls erforderlich, an den Verwalter oder die Reinigungskraft usw. weiterleiten, damit der Vertrag ordnungsgemäss erfüllt werden kann. Gemäss der lokalen Gesetzgebung kann der Verwalter verpflichtet sein, die Identität des Mieters und seiner Mitbewohner an die lokale Verwaltung weiterzugeben. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, zur Verteidigung seiner berechtigten Interessen oder im Falle einer mutmasslichen Straftat die Kontaktdaten des Mieters bzw. seiner Mitbewohner und Gäste an die zuständigen Stellen oder Dritte weiterzugeben, um seine Rechte geltend zu machen.
Der Vermieter kann den Mieter über seine zukünftigen Angebote informieren. Wenn der Mieter diesen Service nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er dies dem Verwalter direkt mitteilen. Die bereitgestellten Informationen enthalten einen Hinweis zur Abmeldung von diesem Service.
Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Mieter direkt an den Verwalter wenden.
14. Nutzung des WLANs
Um das WLAN nutzen zu können, muss ein Code eingegeben werden, der nur dem Mieter mitgeteilt wird, der den Mietvertrag unterzeichnet hat.
Der Mieter garantiert, dass alle Mitbewohner der Ferienwohnung die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung einhalten, und stellt den Vermieter im Falle eines Verstoßes von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
Der Mieter bestätigt, dass er auch im Namen der Mitbewohner und Gäste die in dieser Erklärung enthaltene Haftungsfreistellungsklausel des Vermieters akzeptiert und unterzeichnet. Der Mieter, die Mitbewohner und Gäste werden im Folgenden gemeinsam als „Nutzer” bezeichnet.
Die Nutzung ist kostenlos und auf die Dauer des Aufenthalts in der Ferienwohnung beschränkt. In diesem Rahmen kann der Vermieter die tatsächliche Verfügbarkeit des Internetzugangs nicht garantieren. Darüber hinaus ist es dem Nutzer strengstens untersagt, den Code an Dritte weiterzugeben. Dieser Code verliert nach Ablauf einer bestimmten Frist seine Gültigkeit. Ein neuer Code kann dann angefordert werden. Informationen hierzu sind beim Vermieter erhältlich.
Mit der Herausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keine Verpflichtung. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Insbesondere kann der Nutzer keinen Anspruch auf eine bestimmte Art oder Dauer der Nutzung des WLANs geltend machen. Die Nutzung darf nur im Rahmen dessen erfolgen, was bei einem Urlaubsaufenthalt üblich ist. Bei gewerblicher und/oder übermäßiger Nutzung ist der Vermieter berechtigt, den Zugang zum WLAN zu sperren.
Hiermit werden jegliche Gewährleistung und jegliche Schadensersatzansprüche usw. ausgeschlossen. Der Vermieter garantiert keinen uneingeschränkten Zugang zum WLAN oder zum Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrechungen und Ausfällen sowie für Datenverluste usw. Insbesondere wird keine Haftung für den Inhalt der aufgerufenen Websites oder heruntergeladenen Daten sowie für eventuelle Schadprogramme (Viren usw.) im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN übernommen. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN lediglich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keine Antivirensoftware oder Firewall-Programme enthält. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sich in dieser Hinsicht zu schützen. Die Datenübertragung erfolgt unverschlüsselt. Der Nutzer muss sich entsprechend schützen.
Es ist dem Nutzer ausdrücklich untersagt, das WLAN zum Herunterladen von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die rechtswidrig, sittenwidrig, rassistisch oder urheberrechtlich geschützt sind, zu Straftaten aufrufen oder Software und IT-Tools sowie Geräte und Anlagen jeglicher Art manipulieren. Das Versenden von SPAM ist verboten. Diese Bestimmung gilt analog für den Besuch von Websites und/oder das Herunterladen von Daten, Dateien, Videos usw.
Jede Form von Missbrauch und/oder Eingriff in die WLAN-Ausrüstung (Software oder Hardware) ist strengstens untersagt, insbesondere solche, die Dritten oder dem Vermieter Schaden zufügen können.
Der Mieter haftet für Schäden, die er durch die Nutzung des WLAN verursacht. Wenn der Vermieter aus irgendeinem Grund Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN durch den Nutzer erfüllen muss, verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter unverzüglich zu entschädigen und von jeglicher Haftung freizustellen.
Bei nachweislicher oder vermuteter Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen kann der Zugang zum WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Jegliche Haftung für Datenverluste wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß ist der Vermieter berechtigt, die zuständigen Behörden zu informieren und ihnen den Mieter und/oder Nutzer (einschließlich seiner Adresse) zu nennen. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, den Behörden auf deren Anfrage hin die Kontaktdaten einschließlich der Adresse des Mieters und/oder Nutzers mitzuteilen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort des Mietobjekts. Vorbehaltlich anderer geltender und vertraglich nicht abänderbarer gesetzlicher Bestimmungen.